Synode debattiert über Kirchenkreis-Struktur

Gestaltungsräume könnten weiterhin Präsenz der Kirche vor Ort ermöglichen

Wiebke Rust vom Kirchenkreis-Jugendkonvent spricht zur Synode. Foto: Stefan Heinze/Kirchenkreis Burgdorf
Wiebke Rust vom Kirchenkreis-Jugendkonvent spricht zur Synode. Foto: Stefan Heinze/Kirchenkreis Burgdorf

Der Ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf stellt sich – wie alle Kirchenkreise der Landeskirche Hannovers – darauf ein, vom Jahr 2023 an mit stetig weniger werdenden Mitteln kirchliches Leben zu gestalten. In den Jahren 2023 bis 2028 reduziert sich der Etat um insgesamt 12 Prozent oder rund 605 000 Euro. Damit müssen binnen des sechsjährigen Planungszeitraums zum Beispiel Stellen abgebaut werden. Auch deutlich spürbare Kürzungen bei Zuschüssen des Kirchenkreises für Bauprojekte der Kirchengemeinden sind zu erwarten, um die jährliche Kürzungsvorgabe von zwei Prozent zu erreichen.

Um auch bei der Einsparung von Personalkosten zukünftig für die Menschen vor Ort da sein zu können, stand jetzt in der Kirchenkreissynode in der Lehrter Markus-Kirche die Einrichtung von zwei Gestaltungsräumen zur Diskussion. Diese Gestaltungsräume, einer im Norden, der andere im Süden, könnten es als zukunftsfähige Einheiten ermöglichen, trotz notwendiger Einsparungen kirchengemeindeübergreifend weiter attraktive Stellenumfänge und Arbeitsbedingungen anzubieten, um so auch zukünftig für die Menschen vor Ort da zu sein.

Superintendentin Sabine Preuschoff und Wilhelm Busch, Vorsitzender des Kirchenvorstandes der Lehrter Matthäus-Kirchengemeinde und Mitglied des Kirchenkreisvorstandes, stellten die aktuellen Überlegungen zu den Gestaltungsräumen vor. Nach dieser Idee behalten die Kirchengemeinden ihre verfasste Eigenständigkeit. Jeder der beiden Gestaltungsräume bildet einen Kirchengemeindeverband mit einem eigenen Vorstand als Leitungsgremium, der beispielsweise verantwortlich ist für die Besetzung der Pfarrstellen, die Festlegung von Seelsorgebezirken und die Sicherstellung der gegenseitigen Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer, insbesondere bei Taufen, Trauungen und Beerdigungen. Die Kirchenvorstände des jeweiligen Gestaltungsraums können weitere Aufgaben des Vorstandes bestimmen und damit gestaltend wirken.

Die Überlegungen zur Einführung von Gestaltungsräumen wurden in der Synode kritisch disktuiert. Die Befürworterinnen und Befürworter mahnten die Neuordnung als überfällig an und bezeichneten sie als wegbereitend für mehr regionale Zusammenarbeit. Kritikerinnen und Kritiker hatten Sorge vor mehr Gremienarbeit und Verlangsamung von Entscheidungsprozessen. Manche Synodale hätten sich eine bessere Verzahnung zwischen der Stellenplanung für die Jahre 2023 bis 2028 und den strukturellen Überlegungen gewünscht. Klar ist aber schon jetzt, dass Veränderungen dringend erforderlich sind und Gemeinden allein nicht mehr zurecht kommen mit den Aufgaben, vor denen sie stehen.

Ob es bei der nächsten Kirchenkreissynode am 11. November eine Entscheidung über das Konzept geben wird, ist derzeit offen. Es wurde gefordert, Gesprächen über diese Gestaltungsräume sowie abgewandelten oder alternativen Vorschlägen mehr Zeit zu geben.

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